Konzept

Erweiterung des Geschäftsmodells bzw. Geschäftsfeldes
Honorarfinanzberater, Steuerberater und Rechtsanwälte verbindet neben der Art der Einkünfte auch das Streben nach dem effizienten Geschäftsmodell sowie die Suche nach zusätzlichen attraktiven Geschäftsfeldern. Was liegt also näher, als die Herausforderungen der heutigen Zeit gemeinsam anzugehen?

Sinnvolle Nutzung von Synergien
Im Rahmen einer umfassenden finanziellen Beratung von Kunden war es in der Vergangenheit bereits üblich, das sich die Wege von Finanz-, Steuer- und Rechtsberater häufiger kreuzten. Beratung aus einer Hand ist auf Grund der rechtlichen Vorschriften der einzelnen Berufszweige nicht möglich. Es gibt aber Möglichkeiten, den rechtlichen Rahmen für eine sinnvolle und ertragreiche Kooperation zu nutzen.

Zentralisierung von gemeinsamen Prozessen
Die Zusammenlegung der Büros ist aus standesrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen zwar nicht möglich, aber eine Kanzleigründung mit zentralem organisatorischen Kern und Zusammenlegung von nicht-fachspezifischen Organisationselementen sollte die Zielsetzung sein.

Zuführung neuer Mandanten
Auf Grund der Zentrierung der Geschäftsfelder und der kooperativen Arbeitsweise können zukünftig deutlich mehr und auch umfangreichere Geschäftsvorgänge angefasst werden. Die Zielgruppen der einzelnen Berater können in eine gemeinsame Zielgruppe umdefiniert werden. Über die wachsende Integrität der Fachbereiche wird zudem die Qualität des Angebots stetig verbessert, was direkt den Kunden zu Gute kommt.

Mandantenbindung
Aus der Kooperation ergibt sich eine Vielzahl von neuen Beratungsansätzen, da nun die Nähe zueinander die Überleitung in die jeweils anderen Fachbereiche vereinfacht. Zusätzliches Know-How steht zukünftig auf jeder Seite kurzfristig und effektiver zur Verfügung. Die Bearbeitungszeit von Geschäftsvorgängen verringert sich für den Berater wie auch für den Kunden.